Baumfällung in Hamburg: Was ist erlaubt – und was nicht?
Ob aus Sicherheitsgründen, wegen Bauvorhaben oder zur Gartenumgestaltung – manchmal lässt sich eine Baumfällung nicht vermeiden. Doch Achtung: In Hamburg gelten klare Regeln und Genehmigungspflichten. Hier erfährst du, was erlaubt ist – und was nicht.
Wann darf ein Baum gefällt werden?
In Hamburg sind Baumfällungen in der Regel nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar erlaubt. Das ist gesetzlich geregelt im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG). Der Schutz dient vor allem brütenden Vögeln und anderen Tieren.
Außerhalb dieses Zeitraums darf ein Baum nur in Ausnahmefällen gefällt werden – etwa wenn er akut gefährlich ist.
Genehmigungspflicht in Hamburg
In vielen Fällen brauchst du für eine Fällung eine Genehmigung vom zuständigen Bezirksamt, insbesondere wenn:
- der Baum einen Stammumfang von mehr als 25 cm in 1,30 m Höhe hat
- es sich um bestimmte geschützte Arten handelt
- der Baum auf einem öffentlich einsehbaren Grundstück steht
Wichtig: Auch auf privatem Grund gilt oft die Baumschutzverordnung Hamburg.
Welche Strafen drohen bei unerlaubter Fällung?
Wer ohne Genehmigung einen geschützten Baum fällt, muss mit Bußgeldern in Höhe von mehreren Tausend Euro rechnen. In schweren Fällen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Unser Tipp:
- Lassen Sie Ihren Baum vor einer geplanten Fällung fachgerecht beurteilen
- Wir übernehmen auf Wunsch die Anfrage beim Amt und alle Formalitäten
- Wir führen Baumfällungen schnell, sicher und nach Vorschrift durch
Fazit: Eine Baumfällung in Hamburg ist nicht einfach – wir helfen dir gerne dabei, alles korrekt, sicher und umweltgerecht umzusetzen.